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BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 115.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Form der Mitteilung über die beabsichtigte Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Gegenstand eines Revisionsverfahrens - Anwendbarkeit des § 47 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) auf Soldaten
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1983 - 13 A 213/80
- BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 115.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.01.1969 - VIII C 56.66
Begriff der dauernden Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht - Fürsorgepflicht des …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 115.83
Die Beschwerdeschrift läßt vielmehr jeden Hinweis darauf vermissen, welchen im Zusammenhang mit der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht stehenden Rechtssatz das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, der als solcher im Widerspruch zu den tragenden rechtlichen Erwägungen des als Divergenzentscheidung bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 56.66 - (NZWehrR 1971, 77) steht. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 115.83
Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nur gegeben, wenn die Rechtssache mindestens eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 18.02.1983 - 6 B 114.82
Zur Anwendung des SchwbG auf Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
Auszug aus BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 115.83
Der Wortlaut der Vorschrift gibt zweifelsfrei Aufschluß darüber, daß sie - anders als der 5. Abschnitt des Schwerbehindertengesetzes (vgl. Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2/83 - [DVBl. 1983, 1104]) - nur auf Beamte und Richter, nicht hingegen auf Soldaten Anwendung findet (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 6 B 114.82 -).
- BVerwG, 27.04.1983 - 2 WDB 2.83
Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten bei Ausübung der …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 115.83
Der Wortlaut der Vorschrift gibt zweifelsfrei Aufschluß darüber, daß sie - anders als der 5. Abschnitt des Schwerbehindertengesetzes (vgl. Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2/83 - [DVBl. 1983, 1104]) - nur auf Beamte und Richter, nicht hingegen auf Soldaten Anwendung findet (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 6 B 114.82 -). - BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 115.83
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] …und vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 C3 133.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 128]). - BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 115.83
Ein Verfahrensmangel läßt sich daher mit einem solchen Verstoß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht begründen (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 62]).